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Fachartikel: Ausnahmen und die Regel - Muss im Brandschutz immer abgeschottet werden?

Im Bereich der Leitungsanlagen ist die brandschutztechnische Abschottung klar geregelt. Gemäß § 40 Abs. 1 MBO in Verbindung mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ist es erforderlich, brennbare Leitungen mit einem Durchmesser ≥ 32 mm abzuschotten, wenn an das durchdrungene Bauteil Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes gestellt werden.
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Tobias Meints

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Im Bereich der Leitungsanlagen ist die brandschutztechnische Abschottung klar geregelt. Gemäß § 40 Abs. 1 MBO in Verbindung mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ist es erforderlich, brennbare Leitungen mit einem Durchmesser ≥ 32 mm abzuschotten, wenn an das durchdrungene Bauteil Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes gestellt werden.

DOYMA GmbH & Co - Weil sicher einfach sicher ist

Die DOYMA GmbH & Co mit Hauptsitz in Oyten konstruiert und fertigt Dichtungssysteme zur Abdichtung von Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch Wände und Decken geführt werden sowie Brandschutzsysteme für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Darüber hinaus bietet DOYMA ein umfassendes Sortiment im Bereich von Wärmepumpeneinführungen.

Das Unternehmen ist seit mehr als 60 Jahren aktiv und hat sich seither kontinuierlich bei Planern, Fachhändlern und Bauherren einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Innovative Produktentwicklungen und ein ausgeprägtes kundenorientiertes Servicedenken sind nur einige der Leistungen, die den exzellenten Ruf des Unternehmens begründen.

DOYMA beschäftigt 260 Mitarbeiter in Produktion, Entwicklung und Vertrieb im Innen- und Außendienst und ist zur Wahrung seines Qualitätsstandards seit 1995 ständig nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Niederlassungen und Partner befinden sich in Österreich und vielen anderen europäischen Ländern.

DOYMA GmbH & Co

Industriestraße 43-57
28876 Oyten
Deutschland